Wer darf für Ihr Unternehmen handeln?

Als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer treffen Sie jeden Tag Entscheidungen: Verträge werden geschlossen, Rechnungen bezahlt, Mitarbeiter geführt oder wichtige Fristen eingehalten. Doch haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wer diese Aufgabe übernehmen darf, wenn Sie plötzlich nicht mehr selbst dazu in der Lage sind?

Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können von heute auf morgen dazu führen, dass Sie vorübergehend oder dauerhaft ausfallen. Ohne entsprechende Regelung ist keineswegs automatisch sichergestellt, dass Ehepartner, Familie oder Mitarbeiter rechtsverbindlich für Sie und Ihr Unternehmen handeln dürfen. Im schlimmsten Fall können wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden.

Die Unternehmervollmacht löst dieses Problem. Mit ihr legen Sie frühzeitig fest, wer in Ihrem Sinne handeln und welche Entscheidungen für Ihr Unternehmen treffen darf.

So schaffen Sie klare Zuständigkeiten und tragen dazu bei, dass Ihr Betrieb auch dann handlungsfähig bleibt, wenn Sie selbst vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Gerade bei einem Unternehmen, das stark von einer Person abhängt, sollte diese Frage nicht offenbleiben.

Vorsorge für das eigene Unternehmen bedeutet daher nicht nur, finanzielle Risiken abzusichern, sondern auch organisatorisch darauf vorbereitet zu sein, wenn die entscheidende Person plötzlich ausfällt. Eine rechtzeitig getroffene Regelung kann helfen, Unsicherheiten für Beteiligte zu vermeiden.

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam schauen wir, wie Sie für diesen Fall sinnvoll vorsorgen können.