Leasingschaden: Warum Zögern teuer werden kann

Für viele Selbstständige und Unternehmen sind Leasingfahrzeuge die ideale Lösung, um den eigenen Fuhrpark effizient und wirtschaftlich zu halten. Werden am Ende der Laufzeit bei der Fahrzeugbewertung jedoch Mängel festgestellt, die über den gewöhnlichen Verschleiß hinausgehen, fordert die Leasinggesellschaft Schadensersatz. Kosten, die oft direkt an den Leasingnehmer weitergegeben werden.

Viele wiegen sich hierbei in trügerischer Sicherheit und vertrauen blind auf den Schutz der Vollkaskoversicherung. Grundsätzlich ist das auch richtig, denn Lackschäden oder Kratzer fallen oft hierunter und werden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung reguliert. In der Praxis kommt es jedoch zunehmend zu Missverständnissen und Unmut, wenn versucht wird, „gesammelte“ Schäden erst bei der Leasingrückgabe abzuwickeln, ohne den Versicherungsmakler vorab zu informieren. Für eine reibungslose Schadenregulierung gelten nämlich klare vertragliche Spielregeln. Allen voran steht die Pflicht zur unverzüglichen Meldung, d. h. Schäden müssen dem Versicherer zeitnah gemeldet werden, damit dieser den Fall transparent prüfen kann, bevor sich der Zustand des Fahrzeugs verschlechtert. Zudem lässt sich die typische „Fahrpatina“ aus mehreren Jahren selten auf ein einziges Ereignis zurückführen. Solche vereinzelten Kleinschäden liegen oft unterhalb der Selbstbeteiligung und können nachträglich kaum noch geltend gemacht werden. Für eine erfolgreiche Prüfung benötigt der Versicherer ohnehin exakte und zeitnahe Informationen zum Schadenhergang, dem genauen Zeitpunkt sowie den voraussichtlichen Kosten.

Unser dringender Rat aus der Praxis lautet daher: Melden Sie jeden Schaden immer direkt nach dem Eintritt an uns. Nur bei einer frühzeitigen Einbindung unsererseits können Sie optimal unterstützt und eine reibungslose Abwicklung gewährleistet werden.

Neben der rechtzeitigen Schadenmeldung stellt die GAPDeckung ein weiteres existenzielles Detail dar, auf das bei Leasingfahrzeugen im Versicherungsschein geachtet werden sollte. Kommt es zu einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs, erstattet eine reguläre Kaskoversicherung grundsätzlich nur den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Der Leasinggeber berechnet jedoch bei dieser vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags einen Leasingablösebetrag, der auf dem Neupreis und der Vertragslaufzeit basiert. Übersteigt dieser den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert, entsteht eine finanzielle Lücke (englisch „gap“), die ohne entsprechenden Schutz (guaranteed asset protection) aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Eine GAP-Deckung schließt diese Lücke und sorgt für maximale finanzielle Planungssicherheit.

Als Versicherungsmakler unterstützen wir unsere Kunden nicht nur im Schadenfall, sondern sorgen bereits bei Vertragsabschluss für ein Sicherheitsnetz. Bei Fragen zu bestehenden Verträgen oder aktuellen Schäden stehen wir Ihnen jederzeit als starker Partner zur Seite.