Läuft Ihr Betrieb weiter, wenn Sie ausfallen?
Viele Selbstständige, Praxisinhaber oder Unternehmer tragen in ihrem Betrieb eine Schlüsselrolle. Fällt diese Person durch Krankheit oder Unfall längere Zeit aus, hat das oft weitreichende Folgen: Einnahmen sinken oder brechen weg, während laufende Kosten wie Miete, Gehälter, Leasingraten, Kredite oder Versicherungsbeiträge weiterlaufen. Gerade für kleinere Betriebe oder Praxen kann das existenzbedrohend sein.
Eine Praxisausfallversicherung kann hier ein wichtiger Baustein sein. Sie soll dabei helfen, den Betrieb finanziell zu stabilisieren, wenn der Inhaber krankheits- oder unfallbedingt vorübergehend ausfällt. Je nach Vertragsgestaltung können laufende Kosten abgesichert und wirtschaftliche Einbußen abgefedert werden. Daneben lassen sich häufig auch sogenannte Vertreterkosten mitversichern. Das kann zum Beispiel dann wichtig sein, wenn der Inhaber einer Arztpraxis erkrankt und für die Dauer des Ausfalls ein anderer Arzt als Vertreter eingesetzt wird, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten. Ziel ist es, dem Betrieb Zeit zu verschaffen, bis die betroffene Person wieder gesund und einsatzbereit ist.
Dabei geht es nicht nur darum, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Eine passende Absicherung trägt auch dazu bei, den Fortbestand des Betriebs zu sichern, Kunden- oder Patientenbeziehungen nicht zu gefährden und Arbeitsplätze zu erhalten. Bei inhabergeführten Betrieben und Praxen ist der Ausfall der zentralen Person häufig nicht ohne Weiteres zu ersetzen. Umso wichtiger ist es, dieses Risiko frühzeitig in die eigene Vorsorgeplanung einzubeziehen.
Ein wesentlicher Unterschied besteht dabei zum Krankentagegeld, an das Sie an dieser Stelle vielleicht ebenfalls gedacht haben: Ein Krankentagegeld dient in erster Linie dazu, das persönliche Einkommen zu ersetzen. Die Leistung wird daher als Einkommensersatz betrachtet, d. h., sie dient der privaten Absicherung, weshalb Beiträge hierfür nicht als Betriebsausgaben gelten. Das kann bei einer passend ausgestalteten betrieblichen Ausfalllösung anders zu bewerten sein: Bei einer Praxisausfallversicherung steht nicht der private Lebensunterhalt im Mittelpunkt, sondern der Betrieb selbst. Diese Versicherungsleistung dient zur Abdeckung betrieblicher Ausfälle und laufender Kosten. Das kann je nach Situation ein entscheidender Vorteil sein. Die steuerliche Einordnung sollte jedoch immer individuell geprüft werden.
Praxisinhaber und Selbstständige sollten sich daher nicht nur die Frage stellen, wovon sie leben, wenn sie erkrankt sind. Ebenso wichtig ist die Frage, wie der eigene Betrieb weiterlaufen kann. Wer Verantwortung für Mitarbeiter, Kunden/Patienten und laufende Verpflichtungen trägt, sollte dieses Risiko nicht unterschätzen.
Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine Praxisausfallversicherung zu Ihrer betrieblichen Situation passt und welche Absicherung sinnvoll ist. Vereinbaren Sie am besten gleich ein Beratungsgespräch.